Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der verbindlichen Anmeldung, bestätigt durch die Falknerei Gut Görtz und die Falknerei Nordfriesland, wird dem Kursteilnehmer ein Platz im Vorbereitungskurs auf die Falknerprüfung reserviert.

Kosten und Zahlung

Die Anzahlung in Höhe von € 250,– ist innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung zu leisten. Mit Eingang der Anzahlung ist der Platz verbindlich gebucht, der Teilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung.

Der Restbetrag in Höhe von € 600,– muss spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn beim Veranstalter eingegangen sein. Anderenfalls wird der Teilnehmer von Lehrgang und Prüfung ausgeschlossen und die Anzahlung wird nicht zurück erstattet. Es werden keine Erinnerungsschreiben versendet.

Die Prüfungsgebühr ist nach Aufforderung direkt an das Ministerium zu zahlen.

Nicht im Kurspreis enthalten sind die Kosten für die An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung, für die vorgeschlagene Literatur zum Selbststudium und die Prüfungsgebühr. 

Rücktritt von der Anmeldung

Bei frühzeitigem Rücktritt vom Vertrag wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- € berechnet.

Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 8 Wochen vor Kursbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung fällig. 

Bei einem Rücktritt nach Ablauf der Anmeldefrist (4 Wochen vor der Prüfung) wird eine Stornogebühr in voller Höhe der Kursgebühren fällig.

Bei einem Abbruch des Kurses verfällt die Kursgebühr. Eine teilweise Erstattung der Gebühr wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen ist nicht möglich.  

Erkrankung eines Teilnehmers

Muss ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit (mit ärztlichem Attest belegt) einzelne Unterrichtseinheiten versäumen, so erhält der Teilnehmer einmalig die Möglichkeit, an einem späteren, vom Veranstalter benannten Kurs teilzunehmen. Wird diese Möglichkeit vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, erlöschen alle weiteren Ansprüche an die Falknerei Gut Görtz und die Falknerei Nordfriesland.

Ausfall des Kurses

Kann der Vorbereitungskurs aufgrund höherer Gewalt gesundheitlicher Gefahren, auf behördliche Anordnung oder aus anderen nicht durch den Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, auf Schadensersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag. Wenn es der Falknerei Gut Görtz und der Falknerei Nordfriesland wieder möglich sein wird, Kurse abzuhalten, wird dem Teilnehmer ein Ersatzkurs/-termin angeboten. Kann dieser Termin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, erlöschen alle weiteren Ansprüche an die Falknerei Gut Görtz und Falknerei Nordfriesland.

Teilnehmerzahlen

Die Höchst-Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Gehen mehr als 10 Anmeldungen ein, wird eine Warteliste angelegt.

Die Mindest-Teilnehmeranzahl liegt bei 5 Personen. Falls der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann, werden bereits bezahlte Kursgebühren erstattet. Über die Erstattung bereits bezahlter Prüfungsgebühren entscheidet ausschließlich das Ministerium. 

 

Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei.

Der Veranstalter schließt die Haftung für Schäden an mitgebrachtem Eigentum von Teilnehmern (z.B. Fernglas) aus, soweit diese nicht durch den Lehrbeauftragten schuldhaft verursacht wurde.

Der Umgang der Teilnehmer mit Werkzeugen und mit den Vögeln erfolgt auf eigene Gefahr.

Für eventuelle Fehler in der optionalen Lernsoftware (Flashcards) wird keine Haftung übernommen.  

 

Mitwirkung der Teilnehmer

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle persönlichen Daten in der Anmeldung wahrheitsgemäß auszufüllen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer guten Zusammenarbeit mit den Ausbildern und anderen Kursteilnehmern. Die ständige Teilnahme an den terminierten Unterrichtszeiten ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Des Weiteren ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative in Form des Selbststudiums außerhalb des Unterrichts seitens des Teilnehmers notwendig.

Bild- und Tonaufzeichnungen bedürfen der Zustimmung der übrigen Teilnehmer und des Dozenten.

Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.